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Juni 4th, 2019 by IDB

IDB meets EESC delegation

Am 3. Juni 2019 nahm die IDB, vertreten durch Vorstandsmitglied Marlies Parchment (Bild mit Mr. Josè Antonio Moreno Dìaz – President of the EESC Group on Fundamental Rights and the Rule of Law), am Meeting zu „Discrimination: asylum seekers, migrants, religious and gender grounds, persons with disabilities, LGBT community“ teil.
Die Delegation des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses stellte den Vertreterinnen verschiedenster NGO’s kritische Fragen zur Situation in Österreich. Diskussionspunkte waren dabei unter anderem finanzielle Kürzungen für bestimmte Organisationen, die die oben genannten Gruppen vertreten, oder sonstige Regierungsentscheidungen, die zivilgesellschaftliches Engagement und Teilnahme schwächen würden.

Auch wichtig für die Delegation der sechs RepräsentantInnen des EESC (EWSA) war die Frage nach neuen Gesetzen, die „explizit“ und „intendiert“ geschützte Gruppen treffen würden. Selbstverständlich nahm IDB dies zum Anlass das Verbotsgesetz von Kopfbedeckungen für muslimische Mädchen in der Volksschule hervor zu heben, welches sowohl „explizit“ als auch „intendiert“ die Rechte einer bestimmten Gruppe (hier muslimische Mädchen bis zum 11. Geburtstag) in Frage stellt.

Gesetze, die die Menschenrechte einer durch die UN-Menschenrechtskonvention geschützten Gruppe einschränken, werden von uns als Organisation immer kritisiert werden. Hier ist unsere Position klar.
Unser Ziel wird es immer sein Österreich als ein tolerantes und vielfältiges Land mitzugestalten.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema:

IDB Stellungnahme Kopftuchverbot

Deutsches Institut für Menschenrechte – Zur Diskussion über Kopftuchverbote für Schülerinnen

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Mai 14th, 2019 by IDB

Am 8. Mai 2019 haben die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ im Unterrichtsausschuss des

Nationalrats das Kopftuchverbot an Volksschulen als einfachgesetzliche Regelung finalisiert und am 15. Mai im Nationalrat beschlossen.

Betroffen sind ausschließlich muslimische Mädchen bis zu ihrem 11. Geburtstag, die jüdische Kippa und die Patka der Sikhs umfasst das Verbot nicht wie aus diversen Unterlagen hervorgeht.

Bereits vor Monaten hat die IDB bezugnehmend auf das geplante Kopftuchverbotsgesetz darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz weder kinderrechts- noch menschenrechtskonform ist und eine Diskriminierung der betroffenen Schülerinnen darstellt.

Als IDB fordern wir seit mehr als 3 Jahren die lückenlose Umsetzung der UN-Kinderrechts Konvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention im österreichischen Bildungswesen. Die österreichische Bundesregierung hat mit diesem Gesetz einen anderen Weg eingeschlagen und gießt damit Diskriminierung in Gesetzesform, was eine schwere Menschenrechtsverletzung darstellt.

Die Monitoringstelle der UN-Kinderrechtskonvention hält in ihrer jüngsten Publikation „Die Religionsfreiheit von Kindern im schulischen Raum“ folgendes fest:

„Die Menschenrechte von Kindern gelten auch im schulischen Raum. Dies betrifft auch die Religionsfreiheit; dabei ist zu beachten, dass auch für Kinder Religion und religiöse Zugehörigkeit eine identitätsprägende Relevanz haben können.“

„Maßgebend ist für den schulischen Raum Art. 29 Art. 1 lit. d) UN-KRK: Dieser statuiert das verbindliche Bildungsziel, Kinder auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft im Geiste der Verständigung und Toleranz unter anderem zwischen allen religiösen Gruppen vorzubereiten. Hieraus folgt die Verpflichtung, dass die Schulumgebung selbst Rahmenbedingungen bieten muss, die Vielfalt, auch in religiöser Hinsicht, ermöglichen. […] Durch Art. 29 Art. 1 lit. d) UN-KRK wird sichtbar, dass auch im schulischen Raum kein weitergehender Spielraum besteht, das Recht auf Religionsfreiheit einzuschränken – dies gilt für die Religionsfreiheit von Schüler_innen und Lehrer_innen gleichermaßen.“

Unmittelbar betroffene Rechte von Kindern und Eltern

„Die Religionsausübung kann sich unterschiedlich manifestieren; auch das Tragen von Symbolen beziehungsweise Kleidungsstücken aus einer religiösen Motivation heraus gehört dazu. […] Im Hinblick auf einige religiöse Praktiken – etwa das Tragen eines Kopftuchs – wird oft vertreten, dass diese von der jeweiligen religiösen Lehre nicht als zwingendes Gebot verstanden wird; […] Der Staat darf sich jedoch keine Deutungshoheit über eine religiöse Lehre anmaßen. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des UN-Menschenrechtsausschusses müssen Betroffene lediglich eine religiöse Motivation plausibel darlegen, damit eine Verhaltensweise in den Schutzbereich der Religionsfreiheit fällt. […] Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat bereits festgestellt, dass Kopftuchverbote an Schulen die uneingeschränkte Verwirklichung des Rechts auf Religionsfreiheit von Kindern verhindern.“

Eine Verbotsnorm verletzt das Recht auf Religionsfreiheit der Kinder, die aus freien Stücken ein Kopftuch tragen, und kann ferner das Recht auf Bildung beziehungsweise das Recht auf gleiche Chancen beim Zugang zur Bildung beeinträchtigen, zu Ausschluss und Marginalisierung führen und damit Diskriminierung befördern.

Die IDB fordert deshalb die österreichische Bundesregierung dazu auf, von dieser eindeutig diskriminierenden und kinderrechtswidrigen Gesetzesnovelle Abstand zu nehmen! Ebenso fordern wir alle Oppositionsparteien dazu auf, diese Novelle nicht als „Symbolpolitik“ zu verharmlosen.

 

Initiative für ein diskriminierungsfreies Bildungswesen

Wien, 15.5.2019

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Mai 14th, 2019 by IDB

Statement by the Initiative for a Non-discriminatory Education System (IDB) on
the Headscarf Ban Law of the Austrian Federal Government.

On May 8 th , 2019, during a simple legal ruling of the Education Committee of the
National Council, the governing parties OEVP and FPOE, finalized the
headscarf ban for elementary schools; one week later on Wednesday, the 15 th of
May, this decision was officially decided in the National Council. This ruling affects
only Muslim girls up to their 11th birthday, whereas, the Jewish Kippa and Patka of
the Sikhs are not included in the ban.
The IDB pointed out, months ago, in reference to the planned headscarf ban law,
that this law is neither compliant with children rights nor human rights and constitutes
discrimination against the effected female pupils.
For more than three years, the IDB has been demanding the unrestricted
implementation of the UN Convention on Children Rights and the European
Convention on Human Rights. The Austrian government, however, has taken a
different approach with this law, by pouring discrimination into law, which constitutes a grave violation of human rights.
The monitoring body, the UN Child Rights Convention states in its latest publication,
‚Religious Freedom of Children in Classrooms‘ that:
“The human rights of children also apply in educational institutions. This
also includes the freedom of religion; it should be noted that for children religion and
religious affiliation can also be of relevance for their identity.
Art. 29 Art. I is legally binding for the educational institutions.
Art. 29 Art. I lit.
d) UN-CRC: This article establishes the compulsory educational goal of preparing children
for a responsible life in a free society, in an atmosphere of common understanding
and tolerance among all religious groups and others. From this follows the
obligation of the school environment to provide a framework to enable diversity also
in regard to religion.
In Art. 29 Art. I lit. d) UN CRC makes it clear that even in school
spaces there is no scope for restricting the right to freedom of religion – this applies
equally to the religious freedom of male and female students, as well as male and
female teachers.
The practice of religion can manifest itself differently; the wearing of symbols as
well as clothing on religious motivation is also part of it.
With regard to some religious practices – such as the wearing of a headscarf – it is
often argued that this is not understood as a mandatory commandment by the
respective religious doctrine. The State, however, must not assume any kind of
authority to interpret a religious doctrine. According to the European Court of Human
Rights (ECHR) and the United Nations Human Rights Committee, those affected
merely have to plausibly state a religious motivation in order to classify a behavior within the scope of religious freedom.
The UN Committee on the Rights of the Child has already stated that headscarf bans
in schools prevent the full achievement of the right to religious freedom of the
children.
A norm banning headscarves violates the right to religious freedom of children who voluntarily
wear a headscarf and may further impair the right to education and/or the right to
equal opportunities for access to education, which would lead to exclusion and
marginalization, and thus promote discrimination.“

IDB therefore calls on the Austrian federal government to distance themselves
from (refrain from implementing?) this clearly discriminatory and child-violent law
amendment! Similarly, we call on all opposition parties not to downplay this
amendment ’symbolic politics‘.

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Mai 9th, 2019 by IDB

Das Deutsche Institut für Menschrechte veröffentlichte als Monitoring-Stelle der UN-Kinderrechtskonvention folgendes Informationsblatt, dass wir hier aus gegebenem Anlass teilen.

Information – Die Religionsfreiheit von Kindern im schulischen Raum

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Mai 5th, 2019 by IDB

Wie zwei privilegierte weiße Männer sich als Professoren mit rassistischen Vorurteilen outen und es nicht einmal merken.

Eine Replik der Initiative für ein diskriminierungfreies Bildungswesen (IDB) auf den Kommentar von Prof. Dimmel und Prof. (FH) Fürst.

Am 21.3.2019, dem internationalen Tag der Menschenrechte, veröffentlichte der Verein ZARA – ZIVILCOURAGE & ANTI-RASSISMUS-ARBEIT bereits zum 20. Mal den jährlichen Rassismus-Report, in dem auch Beispiele von antimuslimischem Rassismus enthalten sind. ZARA dokumentiert seit einigen Jahren einen Anstieg von Rassismus, der sich gegen MuslimInnen richtet. ZARA ist auch Kooperationspartner der Dokumentations- und Beratungsstelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus, die am 2.4.2019 ihren jährlichen Report veröffentlichte, und einen enormen Anstieg von gemeldeten rassistischen Aktionen gegen MuslimInnen verzeichnete.

Leben im weißen Elfenbeinturm

Am 26.4.2019 veröffentlichten die oben genannten Professoren im Standard den Kommentar „Religionskritik als Rassismus?“, in dem die Autoren die Arbeit der Dokumentationsstelle Islamfeindlichkeit und Antimuslimischer Rassismus angreifen, in Zweifel ziehen und sich über die mediale Aufmerksamkeit, die der Report erhalten hat, echauffieren. Völlig unerwähnt und nicht kritisiert wird hingegen die Arbeit von ZARA Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit, deren Anti-Rassismus-Arbeit sich nur durch eine andere Schwerpunktsetzung unterscheidet. Bereits an dieser Stelle wird das Messen mit zweierlei Maß erkennbar, doch es soll noch deutlicher werden.
Die beiden Professoren machen durch ihre Forderung nach „Triangulierung“ deutlich, dass Sie im Bereich der Anti-Rassismus-Arbeit keinerlei Erfahrung und Expertise mitbringen. Die dokumentierten Hassbotschaften sind eindeutig und unabhängig davon, wie die VerfasserInnen es beabsichtigt haben oder was Dritte dazu sagen. Ob beispielsweise eine diskriminierende Belästigung vorliegt oder nicht, hängt in 1. Linie von der subjektiven Wahrnehmung der Betroffenen ab, siehe auch §21 Gleichbehandlungsgesetz GlBG (..„die für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist. …“).

Rassismus und Diskriminierung im Bildungswesen – Professoren-Outing wider Willen

Was im letzten Abschnitt des Kommentars folgt, ist eine beispiellose Auflistung der Vorurteile, die beide Professoren gegenüber (sichtbaren) MuslimInnen und damit auch muslimischen StudentInnen, die sie selbst unterrichten, haben.
Sie interpretieren das Kopftuch als ein in „politischer Absicht genutztes Symbol“, sowie ein „misogynes, rassistisches oder antidemokratisches Symbol“ bzw. islamische Religionsausübung als „misogyne, rassistische oder antidemokratische … Praktiken“, sie unterstellen religiösen Menschen per se „antidemokratische Attitüden“, obwohl Sie selbst in ihrem Kommentar ihre antidemokratische und menschenfeindliche Haltung zum Ausdruck bringen. Sie bringen die verfassungsrechtlich garantierte Religionsausübung von Individuen mit der menschenverachtenden Politik anderer Länder in Zusammenhang, wo „andernorts Menschen enthauptet, gesteinigt oder versklavt werden“.
Zum Schluss bezeichnen Sie das Aufzeigen von antimuslimischem Rassismus als „Denunziation“ sowie als „islamistisches und hochpolitisches Manöver“ und konstruieren damit einen Zusammenhang zwischen Anti-Rassismus-Arbeit und Extremismus.

Beide Professoren haben mit den verwendeten „Argumentationsmustern“ ein trauriges Paradebeispiel für Rassismus dargelegt. Sie haben sich als mit massiven Vorurteilen behaftete Lehrende geoutet, ohne es zu merken.

Nachhilfe für Professoren

Die Schweizer Fachstelle für Rassismusbekämpfung definiert Rassismus folgendermaßen: „Rassismus bezeichnet eine Ideologie, die Menschen aufgrund ihrer ethnischen, nationalen oder religiösen Zugehörigkeit in angeblich naturgegebene Gruppen (sogenannte «Rassen») einteilt und diese hierarchisiert. Damit werden Menschen nicht als Individuen, sondern als Mitglieder solcher pseudo-natürlicher Gruppen mit kollektiven, als unveränderbar betrachteten Eigenschaften beurteilt und behandelt.“

Konsequenzen gefordert

Rassismus als „Religionskritik“ zu verpacken ist eine gängige und bekannte Abwehrstrategie der jeweiligen Protagonisten. Besonders problematisch sind rassistische Aussagen und Einstellungen gegenüber bestimmten Menschengruppen, wenn sie von ProfessorInnen kommen, die in der Lehre tätig sind und somit StudentInnen unterrichten.
Die Initiative für ein diskriminierungsfreies Bildungswesen (IDB) fordert deshalb sowohl den Rektor der Universität Salzburg Univ. Prof. Dr. Heinrich Schmidinger als auch den Rektor der FH Burgenland Prof. (FH) DI Dr. Gernot Hanreich auf, hier entsprechende Konsequenzen zu ziehen.

IDB Initiative für ein diskriminierungsfreies Bildungswesen
www.diskriminierungsfrei.at fb:diskriminierungsfrei.at instagram:diskriminierungsfrei.at
Google Play Store: IDB-Report it! App

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April 1st, 2019 by IDB

Stellungnahme der IDB zur aktuellen Studie des BMBWF – die unter dem Titel „Forschung zur Verbesserung der Situation an Schulen in Österreich“ verschickt wird

Die Initiative für ein diskriminierungsfreies Bildungswesen begrüßt ausdrücklich, dass endlich Forschungsgelder in die Hand genommen werden, um die Situation an österreichischen Schulen im Hinblick auf Konflikte zu analysieren, um in weiterer Folge die entsprechenden Maßnahmen einleiten zu können. Die Datenerhebung ist die 1. Forderung des 10-Punkte-Plans der IDB zur Etablierung eines diskriminierungsfreien Bildungswesens.

Umso enttäuschter sind wir, dass lediglich und ausschließlich Lehrpersonen befragt werden sollen und die SchülerInnen von der Befragung komplett ausgeschlossen werden. Um bestehende Konflikte besser verstehen und lösen zu können, ist es essentiell beide Seiten/ Parteien anzuhören bzw. alle SchulpartnerInnen miteinzubeziehen. Die überwiegende Mehrheit der Diskriminierungen im Bildungswesen geht von den LehrerInnen selbst aus und nur ein kleiner Prozentsatz wird von MitschülerInnen verübt. (siehe Daten aus Österreich und Deutschland).

Im Rahmen dieser Erhebung ist es möglich und wichtig, Daten zur Zusammensetzung der LehrerInnenschaft einzuholen, denn interreligiöse und interkulturelle Konflikte entstehen nachgewiesenermaßen am ehesten dort, wo sich SchülerInnen in der LehrerInnenschaft überhaupt nicht wiederfinden. Auch die Einstellung der Lehrpersonen zu anderen Kulturen, Sprachen und Religionen kann und sollte auf diesem Weg erhoben werden. Eine Studie, die ausgerechnet die Gruppe ausschließt, die am häufigsten Diskriminierungserfahrungen im Bildungsbereich erleben muss, nämlich die Schülerinnen und Schüler, und, die mit der bereits widerlegten Annahme arbeitet, dass es keinerlei Menschen- und Kinderrechtsverletzungen durch Lehrpersonen im Unterricht geben würde, ist dazu prädestiniert „gewünschte Ergebnisse“ zu liefern, aber nicht die Realität valide abzubilden.

Wir fordern daher die Verantwortlichen der beiden beauftragten Forschungsbüros think.difference und EDUCULT auf , oben genannte ‚Bias‘ aus dem Forschungsdesign zu entfernen, um nicht selbst die Verantwortung mittragen zu müssen, dass sich die Situation durch Verfestigung bestehender Vorurteile noch weiter verschlechtert und die Zahl der Diskriminierungsfälle noch weiter zunehmen wird. Geschieht dies nicht, ist diese Studie ein trauriges Negativbeispiel für strukturelle Diskriminierung im österreichischen Bildungssystem!

 

Der Vorstand der IDB – Initiative für ein diskriminierungsfreies Bildungswesen
www.diskriminierungsfrei.at
office@diskriminierungsfrei.at
dokumentation@diskriminierungsfrei.at
IDB Report-it! App
ZVR 421303680
Spendenkonto:
IBAN: AT18 2011 1837 4803 2500

Wien, am 1.4.2019

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Februar 17th, 2019 by IDB

Am 17. Februar hielten VertreterInnen der IDB einen Workshop zum Theme Umgang mit Diskriminierung in der Schule.

Die Resonanz zur Veranstaltung war äußerst positiv. Die IDB bedankt sich herzlich für die Einladung und auch für das rege Interesse der Wiener SchülerInnenvertreter_innen aktiv ein Schulklima mitzugestalten, in dem SchülerInnen jeden Backgrounds ihre besten Leistungen in einem positiven Umfeld erbringen können.

 

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Dezember 13th, 2018 by IDB

Gleichbehandlungsanwaltschaft feat. IDB – Diskriminierung von Muslim*innen

Am 12. Dezember hielten VertreterInnen der IDB in Kooperation mit Mag.a Agnes Zinnebner einen von mehreren parallelen Workshop. Mit den durch die IDB erhobenen Daten und dem Fachwissen der Gleichbehandlungsanwaltschaft wurden sowohl anwesende SchülerInnen und LehrerInnen als auch Interessenvertretungen zur gegenwärtigen Situation von muslimischen SchülerInnen und ihren Rechten informiert.

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November 22nd, 2018 by IDB

Rassismus verpackt als „Kinderschutz“ ist und bleibt Rassismus!

Die IDB fordert: „Kinderrechte und Schutz vor Diskriminierung im Bildungsbereich gehören in den Vordergrund!“
Als unabhängiger, gemeinnütziger und ehrenamtlich tätiger Verein dokumentieren wir Diskriminie-rungserfahrungen im gesamten Bildungsbereich. Es werden alle 7 Diskriminierungsgründe der EU erfasst. Betroffene, gleich ob SchülerInnen oder LehrerInnen, können sich an die IDB wenden und ihre Diskriminierungserfahrungen über ein eigenes Formular auf www.diskriminierungsfrei.at oder über die „IDB – Report it!“ – App anonymisiert dokumentieren.

Der Bedarf hierfür ist groß und die Dunkelziffer nach wie vor enorm. In Österreich gibt es, anders als z.B. in Berlin/ Deutschland kein Bewusstsein für diese wichtige Thematik mit ihren weitreichenden Konsequenzen und in Folge dessen auch kein Budget für Anti-Diskriminierungsarbeit. Hierzulande beschäftigt man sich auch kaum mit der Frage, was es braucht, damit Bildung in einer Migrationsge-sellschaft gelingt und Chancengleichheit und -gerechtigkeit bzw. Schutz vor Diskriminierung sichergestellt und der damit einhergehenden Exklusion vorgebeugt werden kann.

Die recht einfallslose Methode der Österreichischen Bundesregierung wie man einer steigenden Viel-falt Herr zu werden versucht, ist nun ein Kopftuchverbot, das zunächst im Kindergarten, dann in der Volksschule und vermutlich letztendlich auf den gesamten Bildungsbereich inklusive Berufsverboten für sichtbar muslimische Frauen als Lehrerinnen, Schritt für Schritt umgesetzt werden soll. Betroffen werden von diesem Gesetz in der Folge aber nicht nur muslimische Mädchen sein, denn auch andere Religionen und Weltanschauungen bedienen sich der einen oder anderen Form der Verhüllung des Hauptes.

Die Regierungsparteien verwenden hierfür folgende Formulierung, um §43 SchUG zu ändern: „Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Schülerinnen und Schüler sicherzustellen, ist die-sen bis zum Ende des Schuljahres, in welchem sie das 10. Lebensjahr vollenden, das Tragen welt-anschaulich oder religiös geprägter Bekleidung mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist, untersagt. Dies dient der sozialen Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten, der Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele der Bundesverfassung sowie der Gleichstellung von Mann und Frau.“
Dieser Gesetzestextvorschlag ist ein deutlicher Ausdruck von Ungleichheit.

Eine bestmögliche Kindesentwicklung wünschen wir uns alle, die schon wunderbar in der Bundesver-fassung geregelt ist. In Artikel 14 (5a) heißt es unter anderem: „Im partnerschaftlichen Zusammenwirken von Schülern, Eltern und Lehrern ist Kindern und Jugendlichen die bestmögliche geistige, seelische und körperliche Entwicklung zu ermöglichen, damit sie zu gesunden, selbstbewussten, glücklichen, leistungsorientierten, pflichttreuen, musischen und kreativen Menschen werden, die befähigt sind, an den sozialen, religiösen und moralischen Werten orientiert Verantwortung für sich selbst, Mitmenschen, Umwelt und nachfolgende Generationen zu übernehmen.“
Ausgewiesene ExpertInnen sind sich einig, dass dieser Gesetzestext nicht verfassungskonform ist. Er missachtet und verletzt sowohl Menschen- als auch Kinderrechte!
Der Text ist zutiefst rassistisch und nichts weiter als ein Lehrbuchbeispiel für institutionelle Diskriminierung durch den Staat. Überdies wird vorurteilshaft und generalisierend unterstellt, sichtbare Mus-liminnen wären per se nicht gleichberechtigt, nicht integriert und könnten so die Bildungsziele nicht erreichen.
Die IDB fordert hier ganz klar sowohl die Regierungsparteien als auch alle Oppositionsparteien auf, die Europäische Menschenrechtskonvention und die UN-Kinderrechtskonvention lückenlos im Bildungsbereich umzusetzen, und von diesem rassistischen Gesetzesvorschlag Abstand zu nehmen.
„Diskriminierung durch ein staatliches Organ sowie die Weigerung, gegen Diskriminierung vorzuge-hen, sind schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und ein Missstand.“ so die Volksanwalt-schaft in einer Aussendung. Die IDB schließt sich diesem Statement voll und ganz an.

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Oktober 25th, 2018 by IDB

Am 24. Oktober 2018 waren VertreterInnen der IDB im Bundesministerium für Bildung eingeladen und wurden vom Leiter der Abteilung Bildungsentwicklung und -reform Mag. Martin Netzer, Dr. Rüdiger Teutsch (zuständig für Diversität und inklusive Bildung), Dr. Beatrix Haller (Stv. Leitung Schulpsychologie und Gesundheitsförderung) und Dr. Roswitha Tschenett (zuständig für Gleichstellung und Diversität, nicht auf dem Foto) empfangen.

Es war insgesamt ein sehr konstruktives Treffen, auch deshalb, weil sich alle Anwesenden unseren letzten Jahresbericht bereits zu Gemüte geführt haben und wir gleich in medias res gehen konnten.

Die VertreterInnen des Ministeriums haben alle betont, dass Sie selbstverständlich gegen jede Art der Diskriminierung im Bildungswesen sind und auch dagegen vorgehen wollen.

Ein akkordiertes Case-Management inklusive Sanktionen bzw Disziplinarmaßnahmen bei Missständen wurde ebenso besprochen wie die Wichtigkeit des Empowerments:

Es ist sehr wichtig, dass Diskriminierungsfälle gemeldet und angezeigt werden, aber auch, dass noch viel mehr Personen mit interkulturellen, mehrsprachigen Kompetenzen den Lehrer_innenberuf ergreifen.

Vielen Dank nochmals an dieser Stelle für den konstruktiven Austausch!

Wir bleiben dran 🙂

www.diskriminierungsfrei.at

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