Zum Inhalt springen

IDB-Initiative für ein diskriminierungsfreies Bildungswesen

office@diskriminierungsfrei.at
IDBIDB
IDB
Initiative für ein Diskriminierungsfreies Bildungswesen
  • Formular zur Dokumentation
  • Über uns und Unsere Ziele
  • Jahresberichte
  • Workshops
  • Kooperationen
  • Presseberichte und Recht
  • Kontakt
  • Impressum
FacebookInstagram
  • Über uns und Unsere Ziele
  • Kooperationen
  • Formular zur Dokumentation
  • Kontakt
  • Jahresberichte
  • Workshops

Am 8. Mai 2019 haben die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ im Unterrichtsausschuss des

Nationalrats das Kopftuchverbot an Volksschulen als einfachgesetzliche Regelung finalisiert und am 15. Mai im Nationalrat beschlossen.

Betroffen sind ausschließlich muslimische Mädchen bis zu ihrem 11. Geburtstag, die jüdische Kippa und die Patka der Sikhs umfasst das Verbot nicht wie aus diversen Unterlagen hervorgeht.

Bereits vor Monaten hat die IDB bezugnehmend auf das geplante Kopftuchverbotsgesetz darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz weder kinderrechts- noch menschenrechtskonform ist und eine Diskriminierung der betroffenen Schülerinnen darstellt.

Als IDB fordern wir seit mehr als 3 Jahren die lückenlose Umsetzung der UN-Kinderrechts Konvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention im österreichischen Bildungswesen. Die österreichische Bundesregierung hat mit diesem Gesetz einen anderen Weg eingeschlagen und gießt damit Diskriminierung in Gesetzesform, was eine schwere Menschenrechtsverletzung darstellt.

Die Monitoringstelle der UN-Kinderrechtskonvention hält in ihrer jüngsten Publikation „Die Religionsfreiheit von Kindern im schulischen Raum“ folgendes fest:

„Die Menschenrechte von Kindern gelten auch im schulischen Raum. Dies betrifft auch die Religionsfreiheit; dabei ist zu beachten, dass auch für Kinder Religion und religiöse Zugehörigkeit eine identitätsprägende Relevanz haben können.“

„Maßgebend ist für den schulischen Raum Art. 29 Art. 1 lit. d) UN-KRK: Dieser statuiert das verbindliche Bildungsziel, Kinder auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft im Geiste der Verständigung und Toleranz unter anderem zwischen allen religiösen Gruppen vorzubereiten. Hieraus folgt die Verpflichtung, dass die Schulumgebung selbst Rahmenbedingungen bieten muss, die Vielfalt, auch in religiöser Hinsicht, ermöglichen. […] Durch Art. 29 Art. 1 lit. d) UN-KRK wird sichtbar, dass auch im schulischen Raum kein weitergehender Spielraum besteht, das Recht auf Religionsfreiheit einzuschränken – dies gilt für die Religionsfreiheit von Schüler_innen und Lehrer_innen gleichermaßen.“

Unmittelbar betroffene Rechte von Kindern und Eltern

„Die Religionsausübung kann sich unterschiedlich manifestieren; auch das Tragen von Symbolen beziehungsweise Kleidungsstücken aus einer religiösen Motivation heraus gehört dazu. […] Im Hinblick auf einige religiöse Praktiken – etwa das Tragen eines Kopftuchs – wird oft vertreten, dass diese von der jeweiligen religiösen Lehre nicht als zwingendes Gebot verstanden wird; […] Der Staat darf sich jedoch keine Deutungshoheit über eine religiöse Lehre anmaßen. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des UN-Menschenrechtsausschusses müssen Betroffene lediglich eine religiöse Motivation plausibel darlegen, damit eine Verhaltensweise in den Schutzbereich der Religionsfreiheit fällt. […] Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat bereits festgestellt, dass Kopftuchverbote an Schulen die uneingeschränkte Verwirklichung des Rechts auf Religionsfreiheit von Kindern verhindern.“

Eine Verbotsnorm verletzt das Recht auf Religionsfreiheit der Kinder, die aus freien Stücken ein Kopftuch tragen, und kann ferner das Recht auf Bildung beziehungsweise das Recht auf gleiche Chancen beim Zugang zur Bildung beeinträchtigen, zu Ausschluss und Marginalisierung führen und damit Diskriminierung befördern.

Die IDB fordert deshalb die österreichische Bundesregierung dazu auf, von dieser eindeutig diskriminierenden und kinderrechtswidrigen Gesetzesnovelle Abstand zu nehmen! Ebenso fordern wir alle Oppositionsparteien dazu auf, diese Novelle nicht als „Symbolpolitik“ zu verharmlosen.

 

Initiative für ein diskriminierungsfreies Bildungswesen

Wien, 15.5.2019

Autor: IDB

Kommentarnavigation

ZurückVorheriger Beitrag:Jahresbericht 2018 – PressekonferenzNächstesNächster Beitrag:Statement on the Headscarf Ban Law

Related Posts

Der IDB Jahresbericht 2022 ist da!
Juni 23, 2023
Das war die Pressekonferenz 2022
August 22, 2022
„Es ist Zeit, gegen Diskriminierung an deutschen Schulen vorzugehen und einen wirksamen Diskriminierungsschutz zu etablieren“
Januar 20, 2022
Aktuelle Erkenntnisse von Seyda Subasi Singh in:“Die Überrepräsentation von MigrantInnen in der Sonderpädagogik“
Januar 20, 2022
Gespräch mit Aladin El-Mafaalani
November 15, 2021
Von Sprachverboten in Österreichs Schulen
Oktober 24, 2021

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind mit * markiert.

Formular zurücksetzenBeitragskommentare

IDB Bericht 2017 Pressekonferenz
MEHR
IDB Bericht 2016 Pressekonferenz
IDB meets ZARA Jour Fixe
MEHR
IDB meets Bildungsdirektor Heinrich Himmer
MEHR
IDB meets LSV Wien
MEHR
IDB meets DÖW
MEHR
IDB meets UNIS vienna
IDB meets Univ.Lekt.MinR Mag. Meinhard Rauchensteiner
MEHR
IDB meets Dr. Wolfgang Schüssel
MEHR
EESC Slider
MEHR
44420991_1946862775406477_8999162962908282880_o
MEHR
44680874_1950737691685652_4146460495274049536_o
MEHR
FB_IMG_1560925925565
MEHR
sdr
MEHR
previous arrow
next arrow
Neueste Beiträge
  • Der IDB Jahresbericht 2022 ist da!
  • Das war die Pressekonferenz 2022
  • Der Jahresbericht 2021 ist da!
  • „Es ist Zeit, gegen Diskriminierung an deutschen Schulen vorzugehen und einen wirksamen Diskriminierungsschutz zu etablieren“
  • Aktuelle Erkenntnisse von Seyda Subasi Singh in:“Die Überrepräsentation von MigrantInnen in der Sonderpädagogik“
Diskriminierung: wie ungerecht ist das Bildungswesen
https://youtu.be/uXF4-kd8Ja0


Finde uns auf Facebook
Finde uns auf Instagram

@diskriminierungsfrei.at

IDB
© Copyright | IDB