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Rassismus verpackt als „Kinderschutz“ ist und bleibt Rassismus!

Die IDB fordert: „Kinderrechte und Schutz vor Diskriminierung im Bildungsbereich gehören in den Vordergrund!“
Als unabhängiger, gemeinnütziger und ehrenamtlich tätiger Verein dokumentieren wir Diskriminie-rungserfahrungen im gesamten Bildungsbereich. Es werden alle 7 Diskriminierungsgründe der EU erfasst. Betroffene, gleich ob SchülerInnen oder LehrerInnen, können sich an die IDB wenden und ihre Diskriminierungserfahrungen über ein eigenes Formular auf www.diskriminierungsfrei.at oder über die „IDB – Report it!“ – App anonymisiert dokumentieren.

Der Bedarf hierfür ist groß und die Dunkelziffer nach wie vor enorm. In Österreich gibt es, anders als z.B. in Berlin/ Deutschland kein Bewusstsein für diese wichtige Thematik mit ihren weitreichenden Konsequenzen und in Folge dessen auch kein Budget für Anti-Diskriminierungsarbeit. Hierzulande beschäftigt man sich auch kaum mit der Frage, was es braucht, damit Bildung in einer Migrationsge-sellschaft gelingt und Chancengleichheit und -gerechtigkeit bzw. Schutz vor Diskriminierung sichergestellt und der damit einhergehenden Exklusion vorgebeugt werden kann.

Die recht einfallslose Methode der Österreichischen Bundesregierung wie man einer steigenden Viel-falt Herr zu werden versucht, ist nun ein Kopftuchverbot, das zunächst im Kindergarten, dann in der Volksschule und vermutlich letztendlich auf den gesamten Bildungsbereich inklusive Berufsverboten für sichtbar muslimische Frauen als Lehrerinnen, Schritt für Schritt umgesetzt werden soll. Betroffen werden von diesem Gesetz in der Folge aber nicht nur muslimische Mädchen sein, denn auch andere Religionen und Weltanschauungen bedienen sich der einen oder anderen Form der Verhüllung des Hauptes.

Die Regierungsparteien verwenden hierfür folgende Formulierung, um §43 SchUG zu ändern: „Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Schülerinnen und Schüler sicherzustellen, ist die-sen bis zum Ende des Schuljahres, in welchem sie das 10. Lebensjahr vollenden, das Tragen welt-anschaulich oder religiös geprägter Bekleidung mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist, untersagt. Dies dient der sozialen Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten, der Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele der Bundesverfassung sowie der Gleichstellung von Mann und Frau.“
Dieser Gesetzestextvorschlag ist ein deutlicher Ausdruck von Ungleichheit.

Eine bestmögliche Kindesentwicklung wünschen wir uns alle, die schon wunderbar in der Bundesver-fassung geregelt ist. In Artikel 14 (5a) heißt es unter anderem: „Im partnerschaftlichen Zusammenwirken von Schülern, Eltern und Lehrern ist Kindern und Jugendlichen die bestmögliche geistige, seelische und körperliche Entwicklung zu ermöglichen, damit sie zu gesunden, selbstbewussten, glücklichen, leistungsorientierten, pflichttreuen, musischen und kreativen Menschen werden, die befähigt sind, an den sozialen, religiösen und moralischen Werten orientiert Verantwortung für sich selbst, Mitmenschen, Umwelt und nachfolgende Generationen zu übernehmen.“
Ausgewiesene ExpertInnen sind sich einig, dass dieser Gesetzestext nicht verfassungskonform ist. Er missachtet und verletzt sowohl Menschen- als auch Kinderrechte!
Der Text ist zutiefst rassistisch und nichts weiter als ein Lehrbuchbeispiel für institutionelle Diskriminierung durch den Staat. Überdies wird vorurteilshaft und generalisierend unterstellt, sichtbare Mus-liminnen wären per se nicht gleichberechtigt, nicht integriert und könnten so die Bildungsziele nicht erreichen.
Die IDB fordert hier ganz klar sowohl die Regierungsparteien als auch alle Oppositionsparteien auf, die Europäische Menschenrechtskonvention und die UN-Kinderrechtskonvention lückenlos im Bildungsbereich umzusetzen, und von diesem rassistischen Gesetzesvorschlag Abstand zu nehmen.
„Diskriminierung durch ein staatliches Organ sowie die Weigerung, gegen Diskriminierung vorzuge-hen, sind schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und ein Missstand.“ so die Volksanwalt-schaft in einer Aussendung. Die IDB schließt sich diesem Statement voll und ganz an.

Autor: IDB

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