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Wie zwei privilegierte weiße Männer sich als Professoren mit rassistischen Vorurteilen outen und es nicht einmal merken.

Eine Replik der Initiative für ein diskriminierungfreies Bildungswesen (IDB) auf den Kommentar von Prof. Dimmel und Prof. (FH) Fürst.

Am 21.3.2019, dem internationalen Tag der Menschenrechte, veröffentlichte der Verein ZARA – ZIVILCOURAGE & ANTI-RASSISMUS-ARBEIT bereits zum 20. Mal den jährlichen Rassismus-Report, in dem auch Beispiele von antimuslimischem Rassismus enthalten sind. ZARA dokumentiert seit einigen Jahren einen Anstieg von Rassismus, der sich gegen MuslimInnen richtet. ZARA ist auch Kooperationspartner der Dokumentations- und Beratungsstelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus, die am 2.4.2019 ihren jährlichen Report veröffentlichte, und einen enormen Anstieg von gemeldeten rassistischen Aktionen gegen MuslimInnen verzeichnete.

Leben im weißen Elfenbeinturm

Am 26.4.2019 veröffentlichten die oben genannten Professoren im Standard den Kommentar „Religionskritik als Rassismus?“, in dem die Autoren die Arbeit der Dokumentationsstelle Islamfeindlichkeit und Antimuslimischer Rassismus angreifen, in Zweifel ziehen und sich über die mediale Aufmerksamkeit, die der Report erhalten hat, echauffieren. Völlig unerwähnt und nicht kritisiert wird hingegen die Arbeit von ZARA Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit, deren Anti-Rassismus-Arbeit sich nur durch eine andere Schwerpunktsetzung unterscheidet. Bereits an dieser Stelle wird das Messen mit zweierlei Maß erkennbar, doch es soll noch deutlicher werden.
Die beiden Professoren machen durch ihre Forderung nach „Triangulierung“ deutlich, dass Sie im Bereich der Anti-Rassismus-Arbeit keinerlei Erfahrung und Expertise mitbringen. Die dokumentierten Hassbotschaften sind eindeutig und unabhängig davon, wie die VerfasserInnen es beabsichtigt haben oder was Dritte dazu sagen. Ob beispielsweise eine diskriminierende Belästigung vorliegt oder nicht, hängt in 1. Linie von der subjektiven Wahrnehmung der Betroffenen ab, siehe auch §21 Gleichbehandlungsgesetz GlBG (..„die für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist. …“).

Rassismus und Diskriminierung im Bildungswesen – Professoren-Outing wider Willen

Was im letzten Abschnitt des Kommentars folgt, ist eine beispiellose Auflistung der Vorurteile, die beide Professoren gegenüber (sichtbaren) MuslimInnen und damit auch muslimischen StudentInnen, die sie selbst unterrichten, haben.
Sie interpretieren das Kopftuch als ein in „politischer Absicht genutztes Symbol“, sowie ein „misogynes, rassistisches oder antidemokratisches Symbol“ bzw. islamische Religionsausübung als „misogyne, rassistische oder antidemokratische … Praktiken“, sie unterstellen religiösen Menschen per se „antidemokratische Attitüden“, obwohl Sie selbst in ihrem Kommentar ihre antidemokratische und menschenfeindliche Haltung zum Ausdruck bringen. Sie bringen die verfassungsrechtlich garantierte Religionsausübung von Individuen mit der menschenverachtenden Politik anderer Länder in Zusammenhang, wo „andernorts Menschen enthauptet, gesteinigt oder versklavt werden“.
Zum Schluss bezeichnen Sie das Aufzeigen von antimuslimischem Rassismus als „Denunziation“ sowie als „islamistisches und hochpolitisches Manöver“ und konstruieren damit einen Zusammenhang zwischen Anti-Rassismus-Arbeit und Extremismus.

Beide Professoren haben mit den verwendeten „Argumentationsmustern“ ein trauriges Paradebeispiel für Rassismus dargelegt. Sie haben sich als mit massiven Vorurteilen behaftete Lehrende geoutet, ohne es zu merken.

Nachhilfe für Professoren

Die Schweizer Fachstelle für Rassismusbekämpfung definiert Rassismus folgendermaßen: „Rassismus bezeichnet eine Ideologie, die Menschen aufgrund ihrer ethnischen, nationalen oder religiösen Zugehörigkeit in angeblich naturgegebene Gruppen (sogenannte «Rassen») einteilt und diese hierarchisiert. Damit werden Menschen nicht als Individuen, sondern als Mitglieder solcher pseudo-natürlicher Gruppen mit kollektiven, als unveränderbar betrachteten Eigenschaften beurteilt und behandelt.“

Konsequenzen gefordert

Rassismus als „Religionskritik“ zu verpacken ist eine gängige und bekannte Abwehrstrategie der jeweiligen Protagonisten. Besonders problematisch sind rassistische Aussagen und Einstellungen gegenüber bestimmten Menschengruppen, wenn sie von ProfessorInnen kommen, die in der Lehre tätig sind und somit StudentInnen unterrichten.
Die Initiative für ein diskriminierungsfreies Bildungswesen (IDB) fordert deshalb sowohl den Rektor der Universität Salzburg Univ. Prof. Dr. Heinrich Schmidinger als auch den Rektor der FH Burgenland Prof. (FH) DI Dr. Gernot Hanreich auf, hier entsprechende Konsequenzen zu ziehen.

IDB Initiative für ein diskriminierungsfreies Bildungswesen
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Autor: IDB

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