Wieder einmal ist ein Sprachenverbot an Schulen Gegenstand politischer Polarisierung. Weil die Linzer ÖVP-FPÖ-Regierung ein Muttersprachverbot an Schulen erlassen will, entgegnet das Netzwerk SprachenRechte: „Das Bildungsministerium verweist in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage vom 20. Mai 2015 darauf, dass das Festschreiben von Deutsch als einziger in der Schule außerhalb des Unterrichts geduldeter Sprache nicht zulässig ist. Wörtlich: „(..) dass das Festlegen von Deutsch als einziger außerhalb des Unterrichts in der Schule zulässiger Sprache bzw. das Verbot einer bestimmten bzw. mehrerer Sprachen im Rahmen von Hausordnungen oder Verhaltensvereinbarungen jedenfalls im Widerspruch zur Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art. 8 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention, Anm.) und zu Art. 1 BVG (Bundesverfassungsgesetz, Anm.) über die Rechte des Kindes steht und daher unzulässig ist“.“ (https://www.sprachenrechte.at/). Wir von der IDB unterstützen dies und fordern das Recht für alle Kinder und Jugendliche, sich in ihrer Muttersprache ausdrücken und eine Förderung dahingehend bekommen zu können.
Bereits Kinder sehen, dass Menschen ausgegrenzt werden
Es fängt nämlich schon in der Schule an. Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen, Lernschwächen oder Verhaltensauffälligkeiten können mit 1 Lehrerin auf 25 Kindern in der Volksschule nur unzureichend betreut werden. Oder es wird ihnen nahegelegt an eine Schule mit Integrationsschwerpunkt zu wechseln. Sie passen nicht in die Gruppe, in diese Schule…
Das ist diskriminierend u. ein Signal an Kinder, dass es normal ist, dass jemand ausgegrenzt wird.
Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen können meist sowieso nicht in der Heimatgemeinde zur Schule gehen. Wieder eine Diskriminierung gegenüber „gesunden“ Kindern. Und traurig dass „gesunde“ Kinder nicht mit Beeinträchtigten aufwachsen können. Auch sie gehören zur Gesellschaft!
Auch die Aufteilung in Mittelschule und Gymnasium Unterstufe selektiert und ist nicht zeitgemäß.
Österreich ist mit der Unterzeichnung der Behindertenrechtskonvention verpflichtet, Inklusionslehrer: innen in allen Schularten einzusetzen!